Stand: Februar 2022
Als US-Unternehmen ist es Paxful nach US-amerikanischem Recht untersagt, Dienstleistungen an Personen in Ländern oder Gebieten zu erbringen, die von Sanktionen des Amts zur Kontrolle ausländischer Vermögenswerte (OFAC) belegt sind. Als Abteilung des US-Finanzministeriums ist OFAC für die Verwaltung und weltweite Durchsetzung von Wirtschafts- und Handelssanktionen zuständig. Diese auf der US-Außenpolitik und den nationalen Sicherheitszielen basierenden Sanktionen richten sich gegen Länder, Regime, Mitglieder und Unterstützer von Terrororganisationen, international agierende Drogenhändler sowie gegen natürliche und juristische Personen, die mit der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen in Verbindung gebracht werden oder auf andere Weise eine Bedrohung für die nationale Sicherheit, Außenpolitik oder Wirtschaft der Vereinigten Staaten darstellen. Diese Sanktionen sind entweder breit angelegt und auf geographische Regionen beschränkt (z. B. Kuba, Iran) oder gezielt auf bestimmte Personen, Organisationen, Gruppen oder Vereinigungen ausgerichtet.
OFAC-sanktionierte Länder
Nutzer und Zugriffe aus folgenden Ländern sind auf Paxful gesperrt:
- Burundi
- Zentralafrikanische Republik
- Kuba
- Krimregion
- Iran
- Irak
- Libanon
- Libyen
- Nordkorea
- Somalia
- Südsudan
- Sudan und Darfur
- Syrien
- Venezuela
- Jemen
OFAC-Liste der Hochrisikoländer (graue Liste)
Nutzer aus folgenden Ländern müssen Ihre Identität verifizieren (ID-Überprüfung), bevor Sie Kryptowährung senden oder verkaufen können:
- Albanien
- Weißrussland
- Bosnien und Herzegowina
- Bulgarien
- Demokratische Republik Kongo
- Kroatien
- Kosovo
- Mazedonien
- Montenegro
- Republik Kongo
- Rumänien
- Russland
- Serbien
- Slowenien
- Zimbabwe
Darüber hinaus arbeiten wir uneingeschränkt mit dem OFAC zusammen: Wir prüfen gegen alle OFAC-Sanktionslisten (u. a. „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List“ („SDN-Liste“)) und sperren darauf geführte Personen, die in folgenden Regionen eine Bedrohung internationaler Stabilisierungsbemühungen darstellen:
- Balkanstaaten
- Demokratische Republik Kongo
- Westbalkan und Weißrussland (im Rahmen der Sanktionen infolge des Russland-Ukraine-Konflikts)
- Venezuela
- Zimbabwe
Daneben richten wir uns nach der OFAC „Consolidated Sanctions List“ (CSL), eine Konsolidierung folgender Einzellisten, die nicht in der SDN-Liste genannt werden:
- Foreign Sanctions Evaders (FSE) List
- Sectoral Sanctions Identifications (SSI) List
- Palestinian Legislative Council (NS-PLC) List
- The List of Foreign Financial Institutions Subject to Part 561 ("Part 561 List")
- Non-SDN Iranian Sanctions Act (NS-ISA) List
- List of Persons Identified as Blocked Solely Pursuant to Executive Order 13599 ("13599 List")
Auf globaler Ebene prüfen wir gegen folgende Sanktionslisten:
- Konsolidierte Sanktionsliste des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen („United Nations Security Council Consolidated List“)
- Konsolidierte EU-Sanktionsliste, die folgende vom Europäischen Auswärtigen Dienst (als Vertreter der EU-Außen- und Sicherheitspolitik) verwalteten Programme abdeckt:
- Waffenembargos
- Handelshemmnisse (z. B. Ein- und Ausfuhrbeschränkungen)
- Finanzrestriktionen
- Einreisebeschränkungen (z. B. Visumsperren oder Einreiseverbote)
- Konsolidierte Liste des britischen Finanzministeriums (HM Treasury “Consolidated List of Financial Sanctions Targets in the UK“); Abdeckung von Organisationen, Einrichtungen, Gruppen und Vereinigungen im Rahmen folgender Regelungen:
- „Nur UK-Listen“ (‚UK listing only‘) – Restriktive Maßnahmen des Vereinigten Königreichs im Rahmen des Terrorist Asset-Freezing etc. Act 2010 zur Bekämpfung des Terrorismus (TAFA 2010);
- „UK- und EU-Listen“ (‚Both UK and EU listing‘) – Restriktive Maßnahmen gemäß TAFA 2010 und gemäß entsprechender EU-Regelungen zum Einfrieren von Vermögenswerten;
- „Nur EU-Listen“ (‚EU listing only‘) – Restriktive Maßnahmen im Rahmen der EU-Regelungen zum Einfrieren von Vermögenswerten. Grundlage für Verstöße ist Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus. Grundlage der verhängten Geldbußen ist das TAFA 2010.